Lagepläne
Bei uns erhalten Sie die für den Bauantrag erforderlichen amtlichen Lagepläne. Welche Art Lageplan benötigt wird legt die zuständige Genehmigungsbehörde fest.
Wir können für Sie folgende Lagepläne anfertigen:
- Einfacher Lageplan zu einem Bauvorhaben
- Einfacher Lageplan zur Eintragung einer Baulast
- Qualifizierter Lageplan zu einem Bauvorhaben
Der einfache Lageplan besteht aus einer Vergrößerung der amtlichen Liegenschaftskarte und einem Deckblatt.
Er enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
- die Angabe des Maßstabes
- die Lage der/des Flurstücke(s)
- die Nordrichtung
- die Bezeichnung der/des Flurstücke(s)
- die Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
- den Flächeninhalt der/des Flurstücke(s)
- die katastermäßigen Grenzen der/des Flurstücke(s) und der benachbarten Flurstücke
- den Bestand der vorhandenen Gebäude (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
- die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten
Für den qualifizierten Lageplan sind zusätzliche Arbeiten erforderlich:
- Berechnung der Grenzen Ihres Baugrundstückes aus dem Zahlennachweis
- örtliche Überprüfung des Gebäudebestandes
- Übernahme der Daten in den Lageplan
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich folgende Angaben:
- die Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen
- die Angabe der Eigentümer der benachbarten Flurstücke
- eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Die entstehenden Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen Kostenordnung
für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Wesentliche Gebührenparameter sind:
- die Art des angefertigten Lageplanes
- die Herstellungskosten des Bauvorhabens